Rot-Weiß-Rot-Karte
Allgemeines
Drittstaatsangehörige (=Angehörige aus Nicht-EU-Staaten*), welche in Österreich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen möchten, benötigen hierfür einen geeigneten Aufenthaltstitel. Eine Möglichkeit stellt die sogenannte „Rot-Weiß-Rot-Karte“ dar. Diese berechtigt den Inhaber zur befristeten Niederlassung und zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit in Österreich.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgestellt und gilt nur für die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels innerhalb dieser ersten zwei Jahre muss also eine neue Rot-Weiß-Rot-Karte beantragt werden.
Zu beachten ist, dass neben den allgemeinen Voraussetzungen für Aufenthaltstitel (wie etwa des Nichtbestehens einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit) für die Erlangung einer Rot-Weiß-Rot-Karte zusätzlich besondere Qualifikationen erforderlich sind. Die Rot-Weiß-Rot-Karte soll demnach den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige erleichtern.
Man unterscheidet folgende Personengruppen:
- Besonders Hochqualifizierte
- Fachkräfte in Mangelberufen
- Sonstige Schlüsselkräfte
- Studienabsolventen
- Selbstständige Schlüsselkräfte
- Start-Up-Gründer
Was für die Rot-Weiß-Rot Karte zu beachten ist
Anforderungen der Rot-Weiß-Rot Karte
Die Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte folgt einem kriteriengeleiteten Modell, welches die Erreichung einer bestimmten Mindestpunkteanzahl vorschreibt. Die Punkte werden nach unterschiedlichen Kriterien vergeben beziehungsweise gewichtet. Punkte werden unter anderem vergeben für:
- Qualifikation
- Berufserfahrung
- Letztjähriges Bruttojahresgehalt
- Sprachkenntnisse
- Alter
- Studium in Österreich
Wie viele Punkte ein Drittstaatsangehöriger mindestens erreichen muss, ist davon abhängig, welcher der genannten Personengruppen er zugehörig ist.
Je nach Personengruppe gibt es zudem jeweils eine Reihe weiterer Voraussetzungen. Drittstaatsangehörige Start-up Gründer müssen beispielsweise ein Businessplan für Gründung und Betrieb des Unternehmens vorgelegen. Zudem muss ein ausreichender Innovationsgrad nachgewiesen werden und es ist darzulegen, dass für das zu gründende Unternehmen zumindest ein Kapital in Höhe von EUR 50.000,-- vorhanden ist. Von Personen der Kategorien „Besonders Hochqualifizierte“ oder „Fachkräfte in Mangelberufen“ wird unter anderem verlangt, dass diese bereits vor Einreise nach Österreich ein konkretes Stellenangebot mit bestimmten Voraussetzungen haben.
- Im Zusammenhang mit der Antragstellung ist auch die Vorlage diverser Dokumente und Unterlagen erforderlich. Dazu zählen unter anderem:
- Gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
- Geburtsurkunde oder eine entsprechende Urkunde
- Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm)
- Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze), der alle Risiken abdeckt
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (insbesondere Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensions-, Renten- oder sonstige Versicherungsleistungen, Nachweis über Investitionskapital oder eigenes Vermögen in ausreichender Höhe)
- Gegebenenfalls Nachweise über Studienabschluss, Forschungs- und Innovationstätigkeit, verliehene Preise oder Auszeichnungen oder Nachweise über Berufserfahrung
Dokumente, welche nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten Übersetzung.
Gemeinsam mit dem Antrag ist auch eine sogenannte „Arbeitgebererklärung“ vorzulegen. Hierbei handelt es sich um eine Bestätigung des künftigen Arbeitgebers mit genauen Angaben zum künftigen Arbeitsplatz.
Nach Ablauf der ersten zwei Jahre kann der Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Karte die „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ beantragen, welche wiederum zur befristeten Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang (selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit, nicht auf einen bestimmten Arbeitgeber beschränkt) in Österreich berechtigt. Voraussetzung hierfür ist etwa, dass der betreffende Drittstaatangehörige in diesen 24 Monaten mindestens 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt war.
Antragstellung
Die Beantragung einer Rot-Weiß-Rot-Karte erfolgt grundsätzlich persönlich bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) im Heimatstaat des Drittstaatangehörigen. Sofern der Drittstaatangehörige mit einem entsprechenden Visum nach Österreich eingereist ist oder er visumfrei einreisen durfte, ist es zudem möglich, den Antrag im Inland einzubringen.
Neben dem Drittstaatsangehörigen selbst kann der Antrag jedoch auch durch den künftigen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde im Inland gestellt werden.
Zuständige Behörde ist der Landeshauptmann beziehungsweise die ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat, wobei sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz bzw. dem beabsichtigten Wohnsitz des Drittstaatsangehörigen richtet.
Die Behörde hat sodann binnen acht Wochen ab Einbringung des Antrages über die Erteilung einer Rot-Weiß-Rot – Karte zu entscheiden.
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Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Drittstaatsangehörige und künftige Arbeitgeber bei der Antragstellung und im Verfahren über die Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte unter anderem durch umfassende und kompakte Beratung sowie bei der Evaluierung und Aufbereitung der notwendigen Dokumente. Zusätzlich helfen wir bei Behördenwegen und Kommunikation mit den zuständigen öffentlichen Stellen.
Wir unterstützen Sie gerne kompetent und unkompliziert auf dem Weg zur Rot-Weiß-Rot-Karte.
* EU- und EWR-Bürger unterliegen der im Primärrecht der Europäischen Union verankerten Arbeitnehmerfreizügigkeit und benötigen grundsätzlich keine Rot-Weiß-Rot-Karte oder einen vergleichbaren Aufenthaltstitel, um in Österreich einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.
Euer DWP-Team
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Die Autoren:
Markus Reinfeld ist Rechtsanwalt und Standortleiter bei Dax Wutzlhofer und Partner Rechtsanwälte in Wien.
Stefan Steinkogler ist Rechtsanwaltsanwärter bei Dax Wutzlhofer und Partner Rechtsanwälte in Wien.